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Bibliotheksordnung

Bibliotheksordnung des BIM Straden

 

Das BIM (Bücherreich im Mesnerhaus) ist eine ehrenamtlich geführte Einrichtung der Marktgemeinde Straden und des ÖGB und steht allen BewohnerInnen der Marktgemeinde Straden, aber auch allen anderen interessierten Personen zur Verfügung.

Als öffentliche Bibliothek versteht sich das BIM als Treffpunkt für alle, als Ort der Begegnung, Kommunikation und Information. Um einen geordneten Bibliotheksbetrieb im Interesse aller gewährleisten zu können, bitten wir Sie, die nachstehende Bibliotheksordnung einzuhalten.

 

Einschreibung

Für die Benützung des BIM ist ein Benutzerausweis notwendig, der nicht übertragbar ist und bei jedem Entlehn- bzw. Rückgabevorgang vorzuweisen ist. Für die Erstellung des Ausweises muss ein Stammdatenblatt ausgefüllt werden. Der/die BenutzerIn (bei Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr der/die Erziehungsberechtigte) erklärt sich per Unterschrift mit der EDV-mäßigen Erfassung der persönlichen Daten gem. DSGVO sowie mit der Einhaltung der Bibliotheksordnung in der jeweils gültigen Fassung einverstanden. Die Erstausstellung erfolgt kostenlos, für jede weitere Ausstellung wird ein Unkostenbeitrag von 1 Euro eingehoben. Wir bitten Sie, Datenänderungen bzw. den Verlust des Ausweises unverzüglich bekannt zu geben.

 

Entlehngebühren

Die Verrechnung erfolgt wochenweise bei der Rückgabe.

 

Medium

Erwachsene / Woche

Kinder und Jugendliche / Woche

Buch

0,40

0,20

Zeitschrift

0,40

0,20

Hör-CDs

0,60

0,60

Spiel

0,60

0,60

DVDs/Tonies

1,00

1,00

 

Mit einer Jahreskarte können ab dem Zeitpunkt des Kaufes bzw. der Inwertsetzung unter Einhaltung der vorgesehenen Entlehnfristen ein Jahr lang alle Medien entlehnt werden. Außerdem ist mit einer gültigen Jahreskarte ein Zugang zur DigiBib (E-Books u.a. E-Medien) möglich.

 

Kinder

12,00

Erwachsene

18,00

Familie

30,00

 

Es besteht auch die Möglichkeit, ein Guthaben auf ein Benutzerkonto aufladen zu lassen.

 

Entlehnfristen

Die maximale Entlehndauer beträgt für alle Medien 3 Wochen. Wird die Entlehndauer überschritten, wird pro Woche die jeweilige Gebühr in doppelter Höhe fällig. Das Bibliotheksteam ist berechtigt, bei Überfälligkeit keine weiteren Medien auszufolgen.

 

Aufstellung

Die Medien stehen geordnet nach Interessensgebieten bzw. in alphabetischer Reihenfolge der AutorInnen für alle BenutzerInnen frei zugänglich in den Regalen. Das Bibliotheksteam steht gerne beratend zur Seite. Für das Zurückstellen der zurückgebrachten Medien ist das Bibliotheksteam zuständig.

 

Behandlung der Medien

Eine sorgfältige Behandlung der Medien wird im Interesse aller BenutzerInnen vorausgesetzt. Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass die Medien in einwandfreiem Zustand übergeben werden. Medien, die schwer beschädigt, verloren oder nicht zurückgebracht werden, sind zu ersetzen. Art und Höhe des Ersatzes wird vom Bibliotheksteam festgelegt.

Beschädigungen und fehlende Teile (bei Spielen) sind bei der Rückgabe zu melden. Beschädigungen sollen von den BenutzerInnen nicht selbst repariert werden.

Die entliehenen Medien sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Sie dürfen weder weiterverliehen noch vervielfältigt werden.

 

Öffnungszeiten

Sonntag

09.00 – 12.00 Uhr

Dienstag

10.00 – 13.00 Uhr

Mittwoch

16.00 – 19.00 Uhr

 

Haftung

Das BIM übernimmt keine Haftung für etwaige Schäden an Abspielgeräten, die im Umgang mit den entliehenen Medien entstehen könnten.

Der/die BenutzerIn haftet für Schäden, die durch den Missbrauch bzw. bei einem nicht gemeldeten Verlust des Entlehnausweises entstehen.

 

Sonstige Bestimmungen

Rauchen, Essen und Getränke sind im Bibliotheksbereich verboten.

Das Bibliotheksteam ist berechtigt, Kindern und Jugendlichen für sie nicht geeignete Medien nicht auszufolgen.

Wenn länger als zwei Jahre kein Medium entliehen wird, wird der/die BenutzerIn aus der Datenbank gelöscht. Bei neuerlichem Interesse ist eine Wiedereinschreibung erforderlich.

Bei groben bzw. wiederholten Verstößen gegen die Benutzerordnung kann der Ausschluss von der Benutzung des BIM beschlossen werden.

 

 

 

Straden, Juli 2023